Wir beraten Sie gern!

 04252 92040

Pflegestärkungsgesetz II

Seit dem 01. Januar 2017 wurden mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Unabhängig von der Art der Beeinträchtigung erhalten künftig alle pflegebedürftigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Detaillierte Informationen können Sie den Broschüren des Bundesgesundheitsministerums entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.


Die Pflegestärkungsgesetze – Das Wichtigste im Überblick
Stand: April 2017

  Download


Die Pflegestärkungsgesetze – Alle Leistungen zum Nachschlagen
Stand: April 2017

  Download


Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zur Pflege und zu den Pflegestärkungsgesetzen wissen müssen
Stand: April 2017

  Download


Flyer „Pflegebedürftig, was nun?“
Stand: April 2017

  Download